Knappschaft · Pflegeabrechnung nach § 105 SGB XI
KIM-Adresse der KNAPPSCHAFT
Die KNAPPSCHAFT nimmt Pflegeabrechnungen nach § 105 SGB XI vollelektronisch per KIM an. Laut Kostenträgerdatei gibt es dafür eine KIM-Adresse. Per KIM abrechenbar: Ambulante Pflegesachleistungen (§ 36 SGB XI), Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI), Beratungsbesuch (§ 37 Abs. 3 SGB XI, KIM ab 2027), Entlastungsleistungen (§ 45b SGB XI).
KIM-Abrechnung nach Leistungsart
| Leistungsart | KIM | KIM-Adresse |
|---|---|---|
| Ambulante Pflegesachleistungen (§ 36 SGB XI) | KIM | KIM-Adresse A, nur mit Lizenz sichtbar |
| Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI) | KIM | KIM-Adresse A, nur mit Lizenz sichtbar |
| Beratungsbesuch (§ 37 Abs. 3 SGB XI, KIM ab 2027) | KIM | KIM-Adresse A, nur mit Lizenz sichtbar |
| Entlastungsleistungen (§ 45b SGB XI) | KIM | KIM-Adresse A, nur mit Lizenz sichtbar |
Stammdaten der KNAPPSCHAFT (Pflegekasse)
| Offizieller Name | Knappschaft Hauptverw. |
|---|---|
| Kassenart | Knappschaft |
| Sitz | 44789 Bochum |
| IK der Pflegekasse | 10130500027 weitere IKs (Versichertenkarte, Vorgängerkassen)
|
| KIM-Annahmestelle | Knappschaft Hauptverw. |
| Weitere Abrechnungswege | Datenannahmestellen (DTA per E-Mail/FTAM), Papierannahmestellen – vollständig in KassenKIM |
| Quelle | Kostenträgerdatei nach § 105 SGB XI (GKV-Spitzenverband), gültig ab 01.07.2025 |
Häufige Fragen zur KIM-Adresse der KNAPPSCHAFT
Wie lautet die KIM-Adresse der KNAPPSCHAFT für die Pflegeabrechnung?
Die KNAPPSCHAFT hat für die vollelektronische Pflegeabrechnung eine KIM-Adresse (Endung „.kim.telematik“). Maßgeblich ist die Kostenträgerdatei des GKV-Spitzenverbands; KassenKIM zeigt die aktuelle Adresse je Leistungsart für Einrichtungen mit Lizenz zum Kopieren an.
Welches IK hat die Pflegekasse der KNAPPSCHAFT?
Das Institutionskennzeichen (IK) der KNAPPSCHAFT als Kostenträger (Pflegekasse) lautet 101305000. Zusätzlich sind 27 weitere IKs (z. B. von der Versichertenkarte oder aus Vorgängerkassen) mit ihr verknüpft. Quelle: Kostenträgerdatei nach § 105 SGB XI.
Ist die KIM-Adresse für Nachrichten dieselbe wie für die Abrechnung?
Nicht zwingend. Viele Kassen veröffentlichen eine KIM-Adresse für allgemeine Nachrichten (eNachricht). Für die Abrechnung gilt aber die Adresse der Datenannahmestelle aus der Kostenträgerdatei – oft ein Dienstleister und je nach Leistungsart verschieden. Eine Abrechnung an die falsche Adresse wird nicht verarbeitet.
Ab wann muss die Pflegeabrechnung per KIM erfolgen?
Ab dem 01.10.2027 ist die Übermittlung per KIM über die Telematikinfrastruktur Pflicht. Bis zum 30.09.2027 dürfen Abrechnungsdaten noch per Datenaustausch und Leistungsnachweise per Post übermittelt werden (Bayerisches Landesamt für Pflege, Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege). Die Anbindung an die Telematikinfrastruktur ist für Pflegeeinrichtungen schon seit 01.07.2025 Pflicht.
Alle KIM-Adressen Ihrer Kostenträger – mit einem Klick kopiert
KassenKIM zeigt Ihnen die KIM-Adressen, IKs und Annahmestellen aller Pflegekassen – aus der offiziellen Kostenträgerdatei, ergänzt um die Adressen aus dem Verzeichnisdienst, mindestens quartalsweise geprüft. Bei Änderungen Ihrer Kassen bekommen Sie eine E-Mail. 300 € pro Jahr und Einrichtung.